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Anerkennung als Evangelisch-Lutherische Gebärdensprachliche Kirchengemeinde in Bayern - Geschafft

Nürnberg - Bayern, 5.4.17

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Interview mit Pfarrer Sauermann zur Anerkennung. Die Fragen von Kirchenrat Matthias Derrer stellten Kirchenrätin Cornelia Wolf und Xenia Schmitt. Lieber Herr Sauermann, seit 1. Januar sind wir jetzt Gebärdensprachliche Kirchengemeinde in Bayern. Was fühlen Sie?

Sie haben im Jahr 1995 den 1. Brief ans Landeskirchenamt geschrieben. Hätte Sie gedacht, dass es so lange dauert?

Sie sind ja 1975 Landeskirchlicher Beauftragter geworden. Hat es vor dem 1. Brief schon andere Versuche gegeben?

Die Wartezeit ist lang geworden. Was haben Sie gefühlt, als auch der 2. Brief von Pfarrer Klenk ohne Antwort geblieben ist?

1978 ist die Gehörlosenseelsorge ja nach Eibach gezogen. 2006 mussten wir dort ausziehen. Was fühlten Sie damals?

2010 hat die Landessynode den Weg frei gemacht. Ein erster Schritt der Hoffnung?

Was verändert sich damit für Sie persönlich?

Was wünschen Sie sich für die Feier am 8. Juli?

Wenn wir jetzt Kirchengemeinde sind, ist damit alles geschafft? Was wünschen Sie sich noch für die Gebärdensprachliche Kirchengemeinde?

Lieber Herr Sauermann, wir danken Ihnen sehr herzlich für das Gespräch und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute!

Die Schritte zur Anerkennung

1976

Pfr. Sauermann erlebt in Zürich eine funktionierende Gehörlosengemeinde und überlegt Schritte, dies in Bayern umzusetzen; Ergebnis: Bericht über den Studienaufenthalt

1979

Kirchentag in Nürnberg: eigener Kirchentag für Gehörlose mit gehörlosen Referenten und Stadtführern Ziel und Ergebnis: Gemeindeaufbau

1995

Pfr. Sauermann schreibt einen 1. Brief ans Landeskirchenamt: Wir wollen Gemeinde werden. Reaktion: keine

2002

Pfr. Klenk schreibt einen 2. Brief ans Landeskirchenamt: Gemeinde werden ist wichtig für uns.

2006

Die Gehörlosenseelsorge muss von Eibach an den Egidienplatz umziehen. Im Landeskirchenamt wird viel über die Gehörlosenseelsorge gesprochen.

2009

OKR Dr. Hübner: Gehörlosenseelsorge ist wie eine Gemeinde, deshalb soll sie auch echte Kirchengemeinde werden.

2010

Die Landessynode der Landeskirche beschließt: Die Gehörlosengemeinde darf Kirchengemeinde werden.

2013

Ein Gesetz (Verordnung) für die Gebärdensprachliche Kirchengemeinde entsteht.

2017

1. Januar: Wir sind Kirchengemeinde.

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