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Gehörlosen-Kirchengemeinde - wie das denn?

Bayern, 1.4.11

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Die Landessynode der evangelischen Kirche in Bayern hat im November 2010 die Möglichkeit der vollen rechtlichen Anerkennung von Gehörlosengemeinden als „Kirchengemeinden“ beschlossen. Am 25. März trafen sich deshalb Vertreter/innen der bayerischen Gehörlosengemeinden zu ihrem 2. Meinungsaustausch.

Grundsätzlich wird dieser wichtige Schritt begrüßt. Die Struktur muss aber, so die Vertreter/innen, eine Art bayernweites „Gehörlosen-Dekanat“ sein. Aktuell wird favorisiert für jeden Kirchenkreis eine Gehörlosen-Kirchengemeinde zu bilden, also insgesamt 6 in Bayern. Die Diskussion benötigt noch viel Zeit, da Fragen der Mitgliedschaft, eigene Kirchen, eigene Räume, eigene Vertretungsstrukturen genau bedacht sein müssen.

Klar ist jedoch, dass zukünftig nicht unbedingt von Gehörlosengemeinden, sondern eher von gebärdensprachlichen Gemeinden gesprochen werden soll. Damit würde die Tür in Richtung Inklusion (mal anders herum) weit aufgestoßen. Denn dann können auch gut-hörende und andere als Mitglieder in diesen Gemeinden eine Heimat finden.

Team Öffentlichkeitsarbeit

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